Ausbildungsanforderungen
Pädagogische Fachkräfte in der Kinderkrippe -
Welche Ausbildungen und Voraussetzung braucht es?
Die Ausbildungsanforderungen der Bildungsdirektion des Kantons Zürich müssen bei allen pädagogischen Fachkräften in jedem Fall gegeben sein.
Bewerbungen, welche diese Ausbildungsanforderungen nicht erfüllen, können wir leider nicht berücksichtigen.
Die Ausbildungsanforderungen des Kantons Zürich erscheinen auf den ersten Blick etwas kompliziert, deshalb möchten wir diese auf unserer Seite genauer erläutern. Personen, welche wissen möchten, welche Ausbildung es braucht um in einer Kinderkrippe / Kita arbeiten zu dürfen, können sich hier besser informieren.
Grundsätzlich müssen alle diese drei Voraussetzungen erfüllt werden:
(Die drei Voraussetzungen a) b) c) sind in 3 Kategorien gegliedert und mit Farben markiert)
a) Eine der folgenden erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen bzw. Diplom:
-Fachperson Betreuung EFZ
-KindererzieherIn HF
-von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren anerkanntes Diplom als Sonderpädagogin bzw. Sonderpädagoge, Logopädin bzw. Logopäde oder Psychomotoriktherapeutin bzw. Psychomotoriktherapeut
-Unterrichtsberechtigung als Lehrperson für die Volksschule
-Diplom als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge HF oder Hochschuldiplom in Sozialer Arbeit (mindestens 60 Kreditpunkte)
-Hochschuldiplom in Erziehungswissenschaften oder klinischer Heilpädagogik (min. 60 Kreditpunkte)
-Hochschuldiplom in Psychologie (mindestens 60 Kreditpunkte)
-staatlich anerkannter Erzieher bzw. staatlich anerkannte Erzieherin
-ein von der Bewilligunsbehörde als gleichwertig anerkannter Abschluss einer Ausbildung, die nicht mehr angeboten wird.
Ausnahme:
Personen, welche die verkürzte Lehre als Fachfrau / Fachmann Betreuung EFZ mit dem Schwerpunkt Kinder oder eine der oben genannten Ausbildungen auf Tertiarstufe absolvieren, gelten ab Beginn der Ausbildung bereits als anerkannt.
Voraussetzungen für die verkürzte Lehre als FaBe EFZ Kinder:
siehe hier der genaue Beschrieb der Anforderungen
Ausländische Diplome:
Ausländische Diplome müssen zuerst beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (www.sbfi.admin.ch) als gleichwertig zur Schweizer Ausbildung anerkannt werden. Davon wiederum gibt es im Moment auch eine Ausnahme: Personen, welche in Deutschland die Ausbildung als "staatlich anerkannte Erzieherin" absolviert haben, gelten in Zürich als gleichwertig zur Schweizer Ausbildung als Fachperson Betreuung EFZ mit dem Schwerpunkt Kinder.
Das Deutschniveau muss mindestens B2 betragen.
b) Ausreichende Erfahrung:
Definition: mindestens halbjährige Berufserfahrung mit Kindern. (Bei Teilzeittätigkeit entsprechend länger).
Die Berufserfahrung kann Teil der Ausbildung sein. Andernfalls muss sie zusätzlich nachgewiesen werden. Diese Erfahrung kann zum Beispiel durch ein Arbeitszeugnis nachgewiesen werden.
c) Ausreichende Sprachkenntnisse:
Es werden Sprachkenntnisse von mindestens Niveau B2 gefordert.